18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Chieming - Bereich Max-Kurz-Straße in Chieming
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Gemeinderat der Gemeinde Chieming hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 beschlossen für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 99 und 656 der Gemarkung Chieming den Flächennutzungsplan zu ändern um ein Seniorenzentrum und ein Wohngebäude zu errichten.
Der Änderungsbereich liegt im südöstlichen Bereich der Max-Kurz-Straße in Chieming und umfasst eine Größe von ca. 0,91 ha. Für den Änderungsbereich ist die Darstellung als sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung Seniorenwohnen, Allgemeines Wohngebiet (WA) und Grünfläche vorgesehen.
Den Planentwurf wurde ausgearbeitet durch das Büro BEGS GmbH aus Traunstein. Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.07.2025 und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Internet unter https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/
vom 30.08. bis einschließlich 30.09.2025
veröffentlicht.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter
Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB
Stellungnahme Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde vom 13.05.2025 zum Schutzgut Pflanzen
Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 23.05.2025 und Stellungnahme Landratsamt Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz zum Schutzgut Mensch
Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein vom 26.05.2025 zum Schutzgut Boden und Landschaft
Stellungnahme Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 02.06.2025 und Stellungnahme Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde vom 10.06.2025 zu den Schutzgütern Mensch, Pflanzen und Landschaft
Es wird auf folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über das Portal DiPlan Beteiligung unter https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/b08880de-ab27-423a-8042-269c8fb14459 übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per Email an gemeinde@chieming.de möglich, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Chieming, Hauptstraße 20, Zimmer 0.9, Erdgeschoss (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Chieming unter der Adresse https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung eingestellt und auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/ einsehbar.