09572164 BP GE Muehlberg_Ost_1_Aenderung
Fristverlängerung; Frühzeitige Beteiligung im Bauleitplanverfahren Gewerbegebiet Mühlberg-Ost, 1. Änderung
Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme wird bis einschließlich Donnerstag, den 26.09.2024 einheitlich für alle Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB sowie für Bürgerinnen und Bürger für die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verlängert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit E-Mail vom 15.07.2024 haben wir Sie im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB um Abgabe einer Stellungnahme im Bauleitplanverfahren Gewerbegebiet Mühlberg-Ost, 1. Änderung bis zum 18.09.2024 gebeten.
Die Frist zur Abgabe der Stellungnahme wird bis einschließlich Donnerstag, den 26.09.2024 einheitlich für alle Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB sowie für Bürgerinnen und Bürger für die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verlängert.
Die Unterlagen stehen somit weiterhin im DiPlan Portal sowie auf der Homepage des Marktes Weisendorf zur Verfügung.
Sowohl die Abgabe über das DiPlan Portal als auch per Mail sind bis dahin möglich.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter Bauamt@Weisendorf.de gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bauamt Markt Weisendorf