Aufhebungssatzung zum B-Plan "Kleinsiedlung", Flur-Nrn. 442, vom 01.08.1954

Breitötting

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Gemeinde Wörth -Wasserwerk-

Das Gebiet des Bebauungsplans „Kleinsiedlung Wörth“ ist mittlerweile bebaut, so dass lediglich eine maßvolle Nachverdichtung in Betracht kommt. Für dies ist der Bebauungsplan jedoch äußerst unzweckmäßig. Vielmehr lässt sich eine geordnete Entwicklung besser im Vollzug des § 34 BauGB erreichen. Wobei auch bereits mehrere Bauvorhaben als solche zugelassen wurden.

Die Aufhebung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 4, Abs. 1 BauGB.

Gemeinde Wörth

Bauamt

Antonia Meindl

Erdinger Str. 8a, 85457 Wörth

E-Mail: bauamt@vg-hoerlkofen.de

Homepage: www.woerth.info

Das Gebiet des Bebauungsplans „Kleinsiedlung Wörth“ ist mittlerweile bebaut, so dass lediglich eine maßvolle Nachverdichtung in Betracht kommt. Für dies ist der Bebauungsplan jedoch äußerst unzweckmäßig. Vielmehr lässt sich eine geordnete Entwicklung besser im Vollzug des § 34 BauGB erreichen. Wobei auch bereits mehrere Bauvorhaben als solche zugelassen wurden.

Die Aufhebung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 4, Abs. 1 BauGB.

Gemeinde Wörth

Bauamt

Antonia Meindl

Erdinger Str. 8a, 85457 Wörth

E-Mail: bauamt@vg-hoerlkofen.de

Homepage: www.woerth.info

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