Aufhebungssatzung zum B-Plan "Kleinsiedlung", Flur-Nrn. 442, vom 01.08.1954
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 37 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Wörth -Wasserwerk-Das Gebiet des Bebauungsplans „Kleinsiedlung Wörth“ ist mittlerweile bebaut, so dass lediglich eine maßvolle Nachverdichtung in Betracht kommt. Für dies ist der Bebauungsplan jedoch äußerst unzweckmäßig. Vielmehr lässt sich eine geordnete Entwicklung besser im Vollzug des § 34 BauGB erreichen. Wobei auch bereits mehrere Bauvorhaben als solche zugelassen wurden.
Die Aufhebung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 4, Abs. 1 BauGB.
Gemeinde Wörth
Bauamt
Antonia Meindl
Erdinger Str. 8a, 85457 Wörth
E-Mail: bauamt@vg-hoerlkofen.de
Homepage: www.woerth.info