"An der Sportanlage" in Wagenhofen
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 34 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde RohrenfelsDer Gemeinderat Rohrenfels hat in seiner Sitzung vom 23.10.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Sportanlage“ in Wagenhofen, Gemeinde Rohrenfels im Regelverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Kurzbeschreibung der Planung:
Anlass der Planung ist der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Wagenhofen, sowie die planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen baulichen Anlage auf dem Sportgelände und dem gemeindlichen Bauhof. Das bestehende Feuerwehrhaus entspricht aufgrund seiner unzureichenden Größe nicht mehr den aktuellen Anforderungen an einen leistungsfähigen Feuerwehrbetrieb, sodass ein Neubau erforderlich ist. Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen das Flurstück Nr. 65/2 Gemarkung Wagenhofen sowie die Teilflächen der Flurstücke Nr. 65, 66 und 208 Gemarkung Wagenhofen.
Gemeinde Rohrenfels, Verwaltungsgemeinschaft Neuburg
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Frau Köhler, Tel.: 08431/671919
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