"An der Sportanlage" in Wagenhofen

Wagenhofen

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 34 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Rohrenfels

Der Gemeinderat Rohrenfels hat in seiner Sitzung vom 23.10.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Sportanlage“ in Wagenhofen, Gemeinde Rohrenfels im Regelverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Kurzbeschreibung der Planung:

Anlass der Planung ist der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Wagenhofen, sowie die planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen baulichen Anlage auf dem Sportgelände und dem gemeindlichen Bauhof. Das bestehende Feuerwehrhaus entspricht aufgrund seiner unzureichenden Größe nicht mehr den aktuellen Anforderungen an einen leistungsfähigen Feuerwehrbetrieb, sodass ein Neubau erforderlich ist. Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen das Flurstück Nr. 65/2 Gemarkung Wagenhofen sowie die Teilflächen der Flurstücke Nr. 65, 66 und 208 Gemarkung Wagenhofen.

Gemeinde Rohrenfels, Verwaltungsgemeinschaft Neuburg

Tilly-Park 1a, 86633 Neuburg

Frau Köhler, Tel.: 08431/671919

koehler@vg-neuburg.de

Der Gemeinderat Rohrenfels hat in seiner Sitzung vom 23.10.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Sportanlage“ in Wagenhofen, Gemeinde Rohrenfels im Regelverfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Kurzbeschreibung der Planung:

Anlass der Planung ist der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Wagenhofen, sowie die planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen baulichen Anlage auf dem Sportgelände und dem gemeindlichen Bauhof. Das bestehende Feuerwehrhaus entspricht aufgrund seiner unzureichenden Größe nicht mehr den aktuellen Anforderungen an einen leistungsfähigen Feuerwehrbetrieb, sodass ein Neubau erforderlich ist. Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen das Flurstück Nr. 65/2 Gemarkung Wagenhofen sowie die Teilflächen der Flurstücke Nr. 65, 66 und 208 Gemarkung Wagenhofen.

Gemeinde Rohrenfels, Verwaltungsgemeinschaft Neuburg

Tilly-Park 1a, 86633 Neuburg

Frau Köhler, Tel.: 08431/671919

koehler@vg-neuburg.de

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

  • Planzeichnung herunterladen

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei DiPlanBeteiligung online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: