1. Änderung des Bebauungsplans "Aichig Bühl IV" im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Gemeinde Himmelkron - Wasserversorgung -

Der Gemeinderat der Gemeinde Himmelkron hat in öffentlicher Sitzung vom 16.09.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Aichig Bühl IV“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern. Es handelt sich um die 1. Änderung des durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach vom 06.09.2024 in Kraft getretenen Bebauungsplans.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.09.2025 wurde der Entwurf der Bauleitplanung des Architekten und Stadtplaners Michael Krug, Michelsreuth 10, 95367 Trebgast, zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Aichig Bühl IV“ inkl. Begründung gebilligt und auf deren Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wurde nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 703, 703/37, 703/38, 703/39, 703/40, 703/41, 703/42, 703/43, 703/44, 703/45, 703/46, 703/47, 703/48, 703/49 u. 703/50, jeweils Gemarkung Himmelkron.

Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans "Aichig Bühl IV" werden die Grundzüge der ursprünglichen Bauleitplanung nicht berührt, da lediglich verschiedene Festsetzungen die Erschließungsanlagen betreffend nach abgeschlossenen Erschließungs- und Vermessungsarbeiten dem Ist-Zustand angepasst werden. Außerdem werden bestehende Festsetzungen zur Geländemodellierung und zum Schutz der Entwässerungskonzeption durch eindeutigere Formulierungen und deutlichere Abbildungen nachgebessert.

Die textlichen Änderungen sind im "Planteil" in roter Schriftfarbe gekennzeichnet. 

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 16.09.2025 soll die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden (vgl. § 4a Abs. 2 BauGB).

Gemeinde Himmelkron

Bau- und Ordnungsamt

Klosterberg 9, 95502 Himmelkron

E-Mail: bauamt@himmelkron.de

Homepage: www.himmelkron.de

Bekanntmachung - Änderungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplans "Aichig Bühl IV"

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und der Beschlüsse über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie über die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB inklusive der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Himmelkron hat in öffentlicher Sitzung vom 16.09.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Aichig Bühl IV“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern. Es handelt sich um die 1. Änderung des durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Kulmbach vom 06.09.2024 in Kraft getretenen Bebauungsplans.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.09.2025 wurde der Entwurf der Bauleitplanung des Architekten und Stadtplaners Michael Krug, Michelsreuth 10, 95367 Trebgast, zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Aichig Bühl IV“ inkl. Begründung gebilligt und auf deren Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wurde nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 703, 703/37, 703/38, 703/39, 703/40, 703/41, 703/42, 703/43, 703/44, 703/45, 703/46, 703/47, 703/48, 703/49 u. 703/50, jeweils Gemarkung Himmelkron.

Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans "Aichig Bühl IV" werden die Grundzüge der ursprünglichen Bauleitplanung nicht berührt, da lediglich verschiedene Festsetzungen die Erschließungsanlagen betreffend nach abgeschlossenen Erschließungs- und Vermessungsarbeiten dem Ist-Zustand angepasst werden. Außerdem werden bestehende Festsetzungen zur Geländemodellierung und zum Schutz der Entwässerungskonzeption durch eindeutigere Formulierungen und deutlichere Abbildungen nachgebessert.

Die textlichen Änderungen sind im "Planteil" in roter Schriftfarbe gekennzeichnet. 

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 16.09.2025 soll die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden (vgl. § 4a Abs. 2 BauGB).

Gemeinde Himmelkron

Bau- und Ordnungsamt

Klosterberg 9, 95502 Himmelkron

E-Mail: bauamt@himmelkron.de

Homepage: www.himmelkron.de

Bekanntmachung - Änderungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplans "Aichig Bühl IV"

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und der Beschlüsse über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie über die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB inklusive der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB)

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

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Bekanntmachung - Änderungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplans "Aichig Bühl IV"

Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und der Beschlüsse über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie über die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB inklusive der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB)