Bebauungsplan Nr. 1H-I - umfassend die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 96 und 100, Pasinger Str. 1 & 1a sowie Pasinger Str. 1b-
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 34 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde GräfelfingDer Gemeinderat Gräfelfing hat in seiner Sitzung am 24.03.2026 die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 1H-I
- umfassend die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 96 und 100, Pasinger Str. 1 & 1a sowie Pasinger Str. 1b-
gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2a BauGB sowie von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Gemeinde Gräfelfing
Bauleitplanung
Ruffiniallee 2, 82166 Gräfelfing
Frau Paripovic
Telefon: 089 8582-1075
E-Mail: bauleitplanung@graefelfing.bayern.de