Zweite Änderung des Bebauungsplans "Eichat"

Epfach

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 37 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Denklingen

Der Gemeinderat hat am 07.07.2026 die zweite Änderung des Bebauungsplanes „Eichat“ im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Die Ausarbeitung der Planentwürfe hat der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München vorgenommen. Es liegt ein Planentwurf vor (vgl. beiliegende Planfassung und beiliegende Begründung in der Fassung vom 07.07.2026).

Der Änderungsbereich umfasst einen Teilbereich des Bebauungsplans „Eichat“

Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Denklinger Ortsteils Epfach. Es erstreckt sich auf die Fl.-Nr. 196/20 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 196/49, beide Gemarkung Epfach, und umfasst eine Fläche von rund 666 m².

Der Bebauungsplan wird zum zweiten Mal geändert.

Im Ortsteil Epfach besteht Nachfrage nach Baugrundstücken, die derzeit nicht befriedigt werden kann, da die im Ortsteil vorhandenen Baugrundstücke nicht verfügbar sind. Der Bebauungsplan verfolgt den Zweck für die beiden kommunalen Flurstücke 196/49 und 196/20 im Ortsteil Epfach, welche derzeit im Bebauungsplan Eichat als Quartiersplatz festgesetzt sind weitere Wohnbebauung zu ermöglichen.

Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB kann demnach abgesehen werden.

Hinweise:

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die erste Änderung des Bebauungsplans „Eichat“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Eichat“ nicht von Bedeutung ist.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Projektteam Digitale Planung Bayern

Referat 26

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München

E-Mail: XPlanung@stmb.bayern.de

Homepage: www.digitale.planung.bayern.de

Der Gemeinderat hat am 07.07.2026 die zweite Änderung des Bebauungsplanes „Eichat“ im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Die Ausarbeitung der Planentwürfe hat der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München vorgenommen. Es liegt ein Planentwurf vor (vgl. beiliegende Planfassung und beiliegende Begründung in der Fassung vom 07.07.2026).

Der Änderungsbereich umfasst einen Teilbereich des Bebauungsplans „Eichat“

Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Denklinger Ortsteils Epfach. Es erstreckt sich auf die Fl.-Nr. 196/20 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 196/49, beide Gemarkung Epfach, und umfasst eine Fläche von rund 666 m².

Der Bebauungsplan wird zum zweiten Mal geändert.

Im Ortsteil Epfach besteht Nachfrage nach Baugrundstücken, die derzeit nicht befriedigt werden kann, da die im Ortsteil vorhandenen Baugrundstücke nicht verfügbar sind. Der Bebauungsplan verfolgt den Zweck für die beiden kommunalen Flurstücke 196/49 und 196/20 im Ortsteil Epfach, welche derzeit im Bebauungsplan Eichat als Quartiersplatz festgesetzt sind weitere Wohnbebauung zu ermöglichen.

Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB kann demnach abgesehen werden.

Hinweise:

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die erste Änderung des Bebauungsplans „Eichat“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Eichat“ nicht von Bedeutung ist.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Projektteam Digitale Planung Bayern

Referat 26

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München

E-Mail: XPlanung@stmb.bayern.de

Homepage: www.digitale.planung.bayern.de

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