Weidenstraße Nord

Landau a.d.Isar

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Landau Hallenbad und andere Betriebe gewerbl. Art.

Die Stadt Landau a.d.Isar überplant den bislang dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordneten Bereich der nördlichen Weidenstraße im Umgriff der historisch entwickelten Bebauung unter Ausweisung von drei weiteren Parzellen im Lückenschluss an die Bebauung "Weidenstraße III".

Stadt Landau a.d.Isar

Stadtbauamt

Michael Schmidt-Ramsin

Oberer Stadtplatz 1, 94405 Landau a.d.Isar

E-Mail: Michael.Schmidt-Ramsin@landau-isar.de

Homepage: www.landau-isar.de

Aufstellung des Bebauungsplans "Weidenstraße Nord" - Öffentlichkeitsbeteiligung

Umgriff Weidenstraße Nord

Die Stadt Landau a.d.Isar überplant den bislang dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordneten Bereich der nördlichen Weidenstraße im Umgriff der historisch entwickelten Bebauung unter Ausweisung von drei weiteren Parzellen im Lückenschluss an die Bebauung "Weidenstraße III".

In der Zeit vom 27.07.2026 bis 27.08.2026 findet die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt.

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Die Stadt Landau a.d.Isar überplant den bislang dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordneten Bereich der nördlichen Weidenstraße im Umgriff der historisch entwickelten Bebauung unter Ausweisung von drei weiteren Parzellen im Lückenschluss an die Bebauung "Weidenstraße III".

Stadt Landau a.d.Isar

Stadtbauamt

Michael Schmidt-Ramsin

Oberer Stadtplatz 1, 94405 Landau a.d.Isar

E-Mail: Michael.Schmidt-Ramsin@landau-isar.de

Homepage: www.landau-isar.de

Aufstellung des Bebauungsplans "Weidenstraße Nord" - Öffentlichkeitsbeteiligung

Umgriff Weidenstraße Nord

Die Stadt Landau a.d.Isar überplant den bislang dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordneten Bereich der nördlichen Weidenstraße im Umgriff der historisch entwickelten Bebauung unter Ausweisung von drei weiteren Parzellen im Lückenschluss an die Bebauung "Weidenstraße III".

In der Zeit vom 27.07.2026 bis 27.08.2026 findet die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt.

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