Gewerbegebiet an der B 27, 3. Änderung
Himmelstadt
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 32 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Himmelstadt (über Verwaltungsgemeinschaft Zellingen)Der Bebauungsplan "Gewerbegebiet an der B 27" soll geändert werden, um den Gebietscharakter des Gewerbegebiets nachhaltig zu sicher.
Hierzu sollen die bisher ausnahmsweise zugelassenen Nutzungen wie z.B. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke künftig nicht mehr ermöglicht werden.
Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Bauverwaltung
Tel.: 09364/8072-50 oder 09364/8072-51
mail: bauleitplanung@vgem-zellingen. de