Einbeziehungssatzung (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung) "Wiesweb" - 3. Änderung (Erweiterung)

Aktuelle Mitteilung

Öffentliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:

Der Gemeinderat Reischach hat am 30.04.2026 die 3. Änderung (Erweiterung) der Einbeziehungssatzung „Wiesweb“ beschlossen. Die Durchführung des Verfahrens erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf der 3. Änderung (Erweiterung) der Einbeziehungssatzung „Wiesweb“ samt Begründung inkl. der Umweltbelange wurde vom Landschaftsarchitekturbüro Jocham Kessler Kellhuber, Josef-Straubinger-Weg 3b, 84571 Reischach ausgearbeitet. Die vorliegende Entwurfsfassung vom 30.04.2026 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 30.04.2026 gebilligt.

Einsichtnahme und Auslegung:

Der Entwurf der 3. Änderung (Erweiterung) der Einbeziehungssatzung „Wiesweb“ einschließlich Begründung inkl. der Umweltbelange wird in der Zeit vom Montag, den 01. Juni 2026 bis einschließlich Freitag, den 03. Juli 2026 im Internet auf der Website der Gemeinde Reischach veröffentlicht und ist abrufbar unter https://www.reischach.de/offene-verfahren/

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen während der allgemeinen Dienstzeiten im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Reischach, Rathaus Reischach, Zimmer-Nr. 17, EG, Öttinger Straße 1, 84571 Reischach zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können von jedermann (schriftlich – auch per Mail an bauamt@reischach.de oder zur Niederschrift) Stellungnahmen abgegeben werden.

Weitere Infos sind aus der Bekanntmachung zu entnehmen.

Aufstellungsanlass und Planungsziel:

Der Gemeinderat hat am 30.04.2026 beschlossen, eine 3. Änderung der Einbeziehungssatzung „Wiesweb“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB2 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen / durchzuführen.

Mit dem Erlass der 3. Änderung der Einbeziehungssatzung „Wiesweb“ soll ein Teilbereich des Flurstückes Nr. 1318/2, Gemarkung Reischach, einer Bebauung zugeführt werden können.

Durch die bereits vorhandene Erschließung und durch die im Norden angebundene Lage im vorhandenen Siedlungsgebiet, ist dies städtebaulich sinnvolle Entwicklung anzusehen. Die Erweiterungsfläche ist bereits durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt.

Bekanntmachung - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB (260.05 KB pdf)