Aufhebungssatzung Bürgerholz Ost Erweiterung
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 35 Tage –durchführende Organisation
Stadt Regen -zusammengefasste Betriebe-Mit der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan „Bürgerholz-Ost-Erweiterung“ soll der seit 07.06.1991 bestehende Bebauungsplan mit allen zugehörigen Deckblättern aufgehoben werden, da der Bebauungsplan vollständig umgesetzt wurde und die mit der Planung beabsichtigte Entwicklung erreicht wurde. Mit der Aufhebung des Bebauungsplans „Bürgerholz-Ost-Erweiterung“ richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben in diesem Bereich künftig nach § 34 BauGB.
Projektteam Digitale Planung Bayern
Referat 26
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München
E-Mail: XPlanung@stmb.bayern.de
Homepage: www.digitale.planung.bayern.de