Planungsdokumente: GE Berganger Nord 3. Änderung

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Inhaltsverzeichnis

Festsetzungen

1.7.2. Lage der Einfriedungen

Private Grünflächen dürfen an ihrer Ortsrand-Grenze und an ihren seitlichen Grenzen nicht mit Zäunen oder Hecken eingefriedet werden.

Die Flächen der Ortsrandeingrünung auf Baugrundstücken dürfen nur an der, den Gebäuden zugewandten Seite eingefriedet werden.

1.8. Werbeanlagen

Werbeanalgen haben sich harmonisch in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen. Werbe- und Hinweisschilder sind nur innerhalb des Baugebiets, am Gebäude oder an der jeweiligen Grundstückszufahrt und nur bis zu einer Schild-Höhe von 1,2 m und -Breite von 0,8 m zulässig; einschließlich der Haltevorrichtungen darf eine Gesamt-größe von 1,5 m x 1,5 m nicht überschritten werden.

1.9. Kfz-Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen

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Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
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