Planungsdokumente: GE Berganger Nord 3. Änderung

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Inhaltsverzeichnis

Festsetzungen

1.11.2. Verbot von Stein- und Schotterflächen

Unbebaute Baugrundstücksflächen sind auch innerhalb der Baugrenzen, soweit sie nicht für andere Nutzungen benötigt werden, wasseraufnahmefähig zu gestalten, vollständig zu bepflanzen oder einzusäen und dauerhaft zu erhalten. Unzulässig sind Flächen mit Kunstrasen, Schotter, Kies oder ähnlichem Belag, insbesondere in Kombination mit nicht durchwurzelbaren Folien sowie ähnlich eintönige Flächennutzungen mit hoher thermischer oder hydrologischer Last oder erheblich unterdurchschnittlichem ökologischem oder wohnklimatischem Wert (Verbot von Stein- oder Schotterflächen zur Gartengestaltung).

1.11.3. Fassadenbegrünung

Fensterlose oder geschlossen wirkende Fassaden sind dauerhaft zu begrünen; Pflanzdichte: 1 Pflanze pro 20 qm Wandfläche.

1.11.4. Ortsrandeingrünung auf dem Baugrundstück

Je Baugrundstück sind jeweils 1 Baum 1. Wuchsordnung und 2 Bäume 2. Wuchsordnung und 3 Strauchgruppen zu 15, 9 und 5 Sträuchern anzupflanzen. Die restliche Fläche ist als Wiese zu begrünen. Bestehende Gehölze, die den Anforderungen an die festgesetzte Mindestpflanzqualität unter Punkt 15.4 entsprechen, sind anzurechnen.

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Ortsbezug der Stellungnahme

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