Planungsdokumente: GE Berganger Nord 3. Änderung

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Inhaltsverzeichnis

Festsetzungen

1.9.1. Nebenanlagen, Garagen, Carports und offene Stellplätze

Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO mit einer Fläche von insgesamt 15 qm sowie Garagen, Carports und offene Stellplätze sind auch außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die festgesetzte max. Gesamt-Grundflächenzahl ist zu beachten.

1.9.2. Garagen- und Stellplatzzufahrten

Garagen- und Stellplatzzufahrten sowie Stellplätze sind mit wasserdurchlässigem Material zu befestigen (z.B. wassergebundene Decke, Schotter, weitfugig verlegtes, mit Rasen und Mauerpfeffer angesätes Pflaster).

1.9.3. Stellplatzreihen

Bei Stellplatzreihen sind jeweils ca. 5 Stellplätze durch Baumpflanzungen in Pflanzbeeten von der Größe eines Stellplatzes zu gliedern.

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