1.11.5. Straßenbegleitende Bäume
Dieses Planzeichen wir nicht dargestellt
Baum zu pflanzen
Abstand von der Fahrbahn 1,5 – 3 m; der Wurzelbereich des Baumes ist mit Ausnahme im Straßenbereich im Radius von 2,5 m von jeglicher Bebauung, Ablagerung oder Flächenbefestigung freizuhalten und gegen Befahren zu schützen. Von den festgesetzten Baumstandorten kann geringfügig abgewichen werden.