1.3.2. Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche
Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück bzw. ein Teil davon lediglich unterbaut wird, sind nicht zulässig.
Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück bzw. ein Teil davon lediglich unterbaut wird, sind nicht zulässig.
Bei der Teilung von Grundstücken ist eine Baugrundstücks-Mindestgröße von 500 qm einzuhalten. Private Grünflächen zählen dabei nicht zum Baugrundstück.
Es gibt in unserem Katalog kein Planzeichen für Höhenkoten. Wenn ich einen Screenshot dieses Planzeichens aus Vectorworks verwende, lässt sich das gsamte Dokument nicht bei DIPlanung importieren.
Höhenkote in Meter über Normalhöhen-Null, Höhenbezugspunkt für die Bemessung der max. zulässigen Wand- und Firsthöhe, z.B. 510,0 m ü. NHN (Höhen über Normalhöhen-Null (NHN) im DHHN2016 (Statuszahl 170))