BPL Nr. 65 “Östlich der Innstraße, nördlich des Isarwegs“
Aktuelle Mitteilung
Abwägung der Stellungnahmen aus dem Verfahren § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Abwägungsbeschluss
Der Bauausschuss der Gemeinde Putzbrunn hat am 20.01.2026 die Abwägung der Stellungnahmen aus dem Verfahren § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt die Unterlagen des Bebauungsplanes entsprechend anzupassen und für den Satzungsbeschluss dem Gremium am 10.02.2026 vorzulegen.