BPL Nr. 88 "Sonstiges Sondergebiet Ver- und Entsorgung Bauhof"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 43 Tage –durchführende Organisation
Stadtwerke MarktoberdorfDie Aufstellung des Bebauungsplans dient dazu, die innerhalb des Geltungsbereiches bestehenden Nutzungen der Ver- und Entsorgung (Wasserwerk der Stadt Marktoberdorf, Notstromanlage der Vereinigten Wertach-Elektrizitätswerke, Kläranlage der Stadt Marktoberdorf, Abfallentsorgungszentrum (Wertstoffhof) des Landkreises Ostallgäu) sowie des Bauhofs der Stadt Marktoberdorf mit den jeweils zugehörigen Anlagen und Einrichtungen bauleitplanerisch zu sichern sowie zukünftig erforderliche Erweiterungen zu ermöglichen.
Marina Haslach