Bebauungs- und Grünordnungsplan "Anglberg West" mit 6. Flächennutzungsplanänderung
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 32 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde ZollingZiel und Zweck des Bebauungsplanes ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine sinnvolle geordnete Bebauung zur Errichtung von Wohnhäusern auf der bisher noch unbe-bauten Teilfläche am westlichen Ortsrand von Anglberg zu schaffen.
Weiterhin sind die verkehrsrechtliche innere Erschließung und die Anbindung des Baugebietes an das örtliche Straßennetz zu sichern. Außerdem soll durch eine qualifizierte Grünordnungsplanung eine ausreichende Durchgrünung des Baugebietes und eine sinnvolle Gestaltung der Ortsränder sichergestellt werden.
Gemeinde Zolling
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