Flurnummer 1937 LAN, Deckblatt Nr. 1
Bebauungsplan "Flurnummer 1937, Gem. Landau" - Auslegung
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in der Sitzung vom 17.09.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Flurnummer 1937, Gem. Landau“ in der Weindlschwaige mit Deckblatt Nr. 1 zu ändern.
Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der Bebauungsstruktur, insbesondere durch die Ergänzung einer Baufläche für einen Carport.
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in der Sitzung vom 17.09.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Flurnummer 1937, Gem. Landau“ in der Weindlschwaige mit Deckblatt Nr. 1 zu ändern.
Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der Bebauungsstruktur, insbesondere durch die Ergänzung einer Baufläche für einen Carport.
Der Umgriff der Planung kann nebenstehendem Lageplan entnommen werden.
Der Entwurf des Deckblatts mit Begründung ist gem. § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 23.09.2026 bis 26.10.2026 auf dieser Seite einsehbar.
Der Planentwurf liegt auch im Stadtbauamt, Zimmer 114, Marienplatz 2 während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.
Während dieses Zeitraums besteht die Gelegenheit, Stellungnahmen elektronisch, schriftlich oder zu den allgemeinen Dienstzeiten auch zur Niederschrift abzugeben.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Deckblatt unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
Da es sich um eine Deckblattänderung handelt, welche im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a i. V.m. § 13 BauGB aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.