Bebauungsplan "Schwedenschanze" - Deckblatt Nr. 2
Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 BauGB bzw. § 4 Abs.1 BauGB
Der Vorentwurf des Deckblattes Nr. xxx (xxxx) zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom xxxx und der Vorentwurf des Bebauungsplanes „xxx“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom xxxx werden in der Zeit vom
xxx bis einschließlich xxx
öffentlich ausgelegt.
Der Stadtrat der Stadt Dingolfing hat in seiner Sitzung vom xxxx den Vorentwurf des Deckblattes Nr. xx (xxxx) zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes „xxxx“ gebilligt.
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung erstreckt sich über das Gebiet xxxxxx und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der Vorentwurf des Deckblattes Nr. xxx (xxxx) zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom xxxx und der Vorentwurf des Bebauungsplanes „xxx“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom xxxx werden in der Zeit vom
xxx bis einschließlich xxx
im Stadtbauamt Dingolfing, Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing, Zimmer 46 Bauverwaltung, während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während den Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr) zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
Die Planungsunterlagen können zudem im Internet unter der Adresse www.dingolfing.de in der Rubrik „Rathaus und Bürgerservice / Rathaus / Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis mit Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
In Bezug auf die Änderung des Flächennutzungsplanes wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
gez.
Dingolfing, xxxx Armin Grassinger
Stadt Dingolfing 1. Bürgermeister