Einfacher Bebauungsplan M 25/1 „Lönsstraße, 1. Änderung“
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 33 Tage –durchführende Organisation
Stadt Neu-UlmDer Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 15.07.2025 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans M 25/1 „Lönsstraße, 1. Änderung“, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planentwurf mit Stand vom 10.06.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziele und Zwecke der Planung
Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 23.702 m² auf und befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Offenhausen zwischen der Bahnlinie Ulm – Augsburg, der Kammer-Krummen-Straße im Osten und der westlich verlaufenden Lönsstraße. Nördlich grenzen Reihenhäuser der Albrecht-Dürer-Straße an.
Der Geltungsbereich liegt deckungsgleich zum rechtsverbindlichen Bebauungsplans M 25 "Lönsstraße".
Ergänzend zu den planungsrechtlichen Festsetzungen des einfachen Bebauungsplan M 25/1 „Lönsstraße, 1. Änderung“ behalten die Festsetzungen des überlagerten Bebauungsplans M 25 „Lönsstraße“ für die keine Änderung erfolgte, weiterhin ihre Gültigkeit.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Für die Abrechnung des Gesamtprojekts und die Erhebung der Erschließungsbeiträge ist es notwendig, durch den vorliegenden Bebauungsplan M 25/1 „Lönsstraße, 1. Änderung“ die textlichen Festsetzungen zu ergänzen. Ziel ist es, eine rechnerische Zuordnung der jeweiligen Anteile der Baumaßnahmen innerhalb der Wohngebietsflächen sowie der Straßenbaumaßnahmen zu den naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen des Bebauungsplans vorzunehmen (Zuordnungsfestsetzung).
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