Einfacher Bebauungsplan M 25/1 „Lönsstraße, 1. Änderung“

Neu-Ulm

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 33 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Neu-Ulm

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 15.07.2025 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans M 25/1 „Lönsstraße, 1. Änderung“, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planentwurf mit Stand vom 10.06.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 

Ziele und Zwecke der Planung

Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 23.702 m² auf und befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Offenhausen zwischen der Bahnlinie Ulm – Augsburg, der Kammer-Krummen-Straße im Osten und der westlich verlaufenden Lönsstraße. Nördlich grenzen Reihenhäuser der Albrecht-Dürer-Straße an.

Der Geltungsbereich liegt deckungsgleich zum rechtsverbindlichen Bebauungsplans M 25 "Lönsstraße". 

Ergänzend zu den planungsrechtlichen Festsetzungen des einfachen Bebauungsplan M 25/1 „Lönsstraße, 1. Änderung“ behalten die Festsetzungen des überlagerten Bebauungsplans M 25 „Lönsstraße“ für die keine Änderung erfolgte, weiterhin ihre Gültigkeit.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Für die Abrechnung des Gesamtprojekts und die Erhebung der Erschließungsbeiträge ist es notwendig, durch den vorliegenden Bebauungsplan M 25/1 „Lönsstraße, 1. Änderung“ die textlichen Festsetzungen zu ergänzen. Ziel ist es, eine rechnerische Zuordnung der jeweiligen Anteile der Baumaßnahmen innerhalb der Wohngebietsflächen sowie der Straßenbaumaßnahmen zu den naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen des Bebauungsplans vorzunehmen (Zuordnungsfestsetzung). 

Rathaus Stadt Neu-Ulm

Augsburger Straße 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr

Dienstag: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Mittwoch: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Donnerstag: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–18:00 Uhr

Freitag: 8:00–12:30 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 15.07.2025 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans M 25/1 „Lönsstraße, 1. Änderung“, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planentwurf mit Stand vom 10.06.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. 

Ziele und Zwecke der Planung

Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 23.702 m² auf und befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Offenhausen zwischen der Bahnlinie Ulm – Augsburg, der Kammer-Krummen-Straße im Osten und der westlich verlaufenden Lönsstraße. Nördlich grenzen Reihenhäuser der Albrecht-Dürer-Straße an.

Der Geltungsbereich liegt deckungsgleich zum rechtsverbindlichen Bebauungsplans M 25 "Lönsstraße". 

Ergänzend zu den planungsrechtlichen Festsetzungen des einfachen Bebauungsplan M 25/1 „Lönsstraße, 1. Änderung“ behalten die Festsetzungen des überlagerten Bebauungsplans M 25 „Lönsstraße“ für die keine Änderung erfolgte, weiterhin ihre Gültigkeit.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Für die Abrechnung des Gesamtprojekts und die Erhebung der Erschließungsbeiträge ist es notwendig, durch den vorliegenden Bebauungsplan M 25/1 „Lönsstraße, 1. Änderung“ die textlichen Festsetzungen zu ergänzen. Ziel ist es, eine rechnerische Zuordnung der jeweiligen Anteile der Baumaßnahmen innerhalb der Wohngebietsflächen sowie der Straßenbaumaßnahmen zu den naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen des Bebauungsplans vorzunehmen (Zuordnungsfestsetzung). 

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Mittwoch: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

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