Bebauungsplan Nr. 36: "Blechhammer Forst"

Blechhammer

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 9 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Bodenwöhr

Der Gemeinderat der Gemeinde Bodenwöhr hat in der öffentlichen Sitzung am 28.11.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Blechhammer Forst“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Hiermit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden.

Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zum Bebauungsplan.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 6,0 ha und liegt direkt angrenzend an das bestehende Gewerbe und Industriegebiet Belchhammer. Es umfasst das Flurstück 666 und einen Teilbereich des Flurstücks 665/26 der Gemarkung Blechhammer.

Der Gemeinderat der Gemeinde Bodenwöhr hat in der öffentlichen Sitzung am 30.07.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Blechhammer Frost“ gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Blechhammer Forst“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und einer Begründung – jeweils in der Fassung vom 30.07.2025 - liegt in der Zeit vom 06.08.2025 - 08.09.2025 öffentlich aus.

Gmeindeverwaltung Bodenwöhr
Bauamt
Herr Thomas Meischner
Schwandorfer Straße 20
92439 Bodenwöhr

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