Nr. 2/2025 "Badesee Au"

Illertissen

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 37 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Illertissen

Das Gebiet des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 2/2025 umfasst ca. 65.375 m² im Außenbereich und befindet sich im Stadtteil Au zwischen der Dorfstraße im Nordwesten, der Vöhringer Straße im Südwesten und einer weiteren Verkehrsfläche im Nordosten. Der Geltungsbereich schließt im Südosten eine nichtöffentliche Wasserfläche unweit einer Wohnbebauung ein. Das Gebiet ist von Grün- und Wasserflächen geprägt. Darunter befindet sich vor allem der Badesee Au. Der Bebauungsplan Nr. 2/2025 setzt Grün-, Wasser- und Verkehrsflächen fest.

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 2/2025 ist es, Festsetzungen im Bereich des Badesees Au zu treffen, die dessen Zweckbestimmung als Naherholungsgebiet klassifizieren. Die Festsetzungen sollen dazu beitragen, einen geordneten und sicheren Badebetrieb vor Ort zu ermöglichen und Maßnahmen zur Erhaltung eines ökologischen Gleichgewichtes zu stützen. Dazu zählen auch Regelungen in Bezug auf kommerzielle Angebote innerhalb des Geltungsbereiches.

Stadt Illertissen, SG Bauleitplanung, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen

Herr Schilling, 07303/172-34, schilling@illertissen.de

Bekanntmachung zur Auslegung

Bekanntmachung zur Veröffentlichung und Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Das Gebiet des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 2/2025 umfasst ca. 65.375 m² im Außenbereich und befindet sich im Stadtteil Au zwischen der Dorfstraße im Nordwesten, der Vöhringer Straße im Südwesten und einer weiteren Verkehrsfläche im Nordosten. Der Geltungsbereich schließt im Südosten eine nichtöffentliche Wasserfläche unweit einer Wohnbebauung ein. Das Gebiet ist von Grün- und Wasserflächen geprägt. Darunter befindet sich vor allem der Badesee Au. Der Bebauungsplan Nr. 2/2025 setzt Grün-, Wasser- und Verkehrsflächen fest.

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 2/2025 ist es, Festsetzungen im Bereich des Badesees Au zu treffen, die dessen Zweckbestimmung als Naherholungsgebiet klassifizieren. Die Festsetzungen sollen dazu beitragen, einen geordneten und sicheren Badebetrieb vor Ort zu ermöglichen und Maßnahmen zur Erhaltung eines ökologischen Gleichgewichtes zu stützen. Dazu zählen auch Regelungen in Bezug auf kommerzielle Angebote innerhalb des Geltungsbereiches.

Stadt Illertissen, SG Bauleitplanung, Hauptstraße 4, 89257 Illertissen

Herr Schilling, 07303/172-34, schilling@illertissen.de

Bekanntmachung zur Auslegung

Bekanntmachung zur Veröffentlichung und Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

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