Auslegungsunterlagen
Inhalt:
Teil I
Informationen zur Datenschutzverordnung
Planzeichnung
Textliche Festsetzungen
Teil II
Begründung
Anlagen
„Der Bebauungsplan „Steinbichl‑Süd“ nebst drei Änderungen ist veraltet und enthält formale Fehler sowie unklare oder fehlende Text‑ und Planbestandteile (z. B. unklare Wirkung der Änderungen, falsche Rechtskraftangaben), wodurch die Rechtslage schwer nachvollziehbar ist. Einzelne Festsetzungen sind rechtlich problematisch (u. a. die Angabe zur Geschossigkeit „e“/„e+1“ und nicht einheitlich dargestellte Baugrenzen) oder entsprechen nicht mehr den städtischen Planungsprinzipien (GFZ 0,6, Mindestgrundstücksgröße 700 m²) und behindern die Vollzugsfähigkeit sowie eine flächensparende Nachverdichtung. Die Aufhebung soll klare und flexiblere planungsrechtliche Voraussetzungen für eine behutsame Nachverdichtung schaffen.“
Stadt Kempten (Allgäu)
Stadtplanungsamt
Kronenstraße 8
87435 Kempten (Allgäu)
Stadtplanung@kempten.de
Aktuelle Beteiligungen - öffentliche Auslegungen
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