40. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Kulmbach: „Melkendorf – zwischen Bahntrasse und Melkendorfer Straße“

Kulmbach

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 56 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Kulmbach

Anlass des Verfahrens ist der geplante Ersatzneubau mit Erweiterung des bestehenden Umspannwerks. Dieser befindet sich im Plangebiet der Melkendorfer Straße zwischen der Kernstadt Kulmbach und dem Ortsteil Melkendorf. Das Plangebiet befindet sich vollständig im bauplanungsrechtlichen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. Ein qualifizierter, rechtswirksamer Bebauungsplan besteht nicht.

Der rechtsgültige Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Kulmbach (FNP) stellt für dieses Gebiet gewerbliche Bauflächen sowie in Randbereichen jeweils nördlich und südlich Grünflächen und Flächen für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung Umspannwerk, dar. Auf Grundlage der veränderten Bestandssituation vor Ort soll nun eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den in Rede stehenden Teilbereich vorgenommen werden, um die vor Ort veränderte Situation der Bodennutzung abzubilden.

Sachgebiet 520 Stadtentwicklung / Stadtplanung

Oberhacken 8

95326 Kulmbach

stadtplanung@stadt-kulmbach.de

09221 / 940 - 342

Anlass des Verfahrens ist der geplante Ersatzneubau mit Erweiterung des bestehenden Umspannwerks. Dieser befindet sich im Plangebiet der Melkendorfer Straße zwischen der Kernstadt Kulmbach und dem Ortsteil Melkendorf. Das Plangebiet befindet sich vollständig im bauplanungsrechtlichen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. Ein qualifizierter, rechtswirksamer Bebauungsplan besteht nicht.

Der rechtsgültige Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Kulmbach (FNP) stellt für dieses Gebiet gewerbliche Bauflächen sowie in Randbereichen jeweils nördlich und südlich Grünflächen und Flächen für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung Umspannwerk, dar. Auf Grundlage der veränderten Bestandssituation vor Ort soll nun eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den in Rede stehenden Teilbereich vorgenommen werden, um die vor Ort veränderte Situation der Bodennutzung abzubilden.

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