32. Änderung des Flächennutzungsplans
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 39 Tage –durchführende Organisation
Stadt SchongauDer Stadtrat der Stadt Schongau hat in der Sitzung vom 20.10.2026 den Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Schongau gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beauftragt.
Der Geltungsbereich der Änderung erstreckt sich auf die Flurnummer 1600/2 der Gemarkung Schongau.
Die Planzeichnung des Planungsbüros OPLA aus Augsburg in der Fassung vom 20.10.2026 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der 32. Flächennutzungsplanänderung ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im zweistufigen Verfahren nach BauGB durchgeführt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit wird parallel im zweistufigen Verfahren die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 113 "Umspannwerk Schongau West" durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung fand bereits vom 21.07. - 21.08.2026 statt.
Nach Art der baulichen Nutzung soll die Ausweisung als sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Versorgungsfläche“ festgesetzt werden.
Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Lagerhalle sowie zugehöriger Lager- und Betriebsflächen zur Erweiterung der bestehenden Umspannanlage einschließlich der Freileitungs- und Einführungsmasten - um den steigenden Anforderungen an eine sichere, leistungsfähige und zukunftsfähige Stromversorgung gerecht zu werden - sowie optionaler Energieanlagen (Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersysteme), die perspektivisch einen Beitrag zur Versorgungssicherheit sowie zur netztechnischen Stabilität am Standort leisten sollen.
Um diese Ziele zu verwirklichen, ist die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
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