32. Änderung des Flächennutzungsplans
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 41 Tage –durchführende Organisation
Stadt SchongauDer Geltungsbereich der Änderung erstreckt sich auf die Flurnummer 1600/2 der Gemarkung Schongau.
Die Planzeichnung des Planungsbüros OPLA aus Augsburg in der Fassung vom 20.10.2026 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der 32. Flächennutzungsplanänderung ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im zweistufigen Verfahren nach BauGB durchgeführt. Nach Art der baulichen Nutzung soll die Ausweisung als sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Versorgungsfläche“ festgesetzt werden.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit wird parallel im zweistufigen Verfahren die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 113 "Umspannwerk Schongau West" durchgeführt.
Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Lagerhalle sowie zugehöriger Lager- und Betriebsflächen zur Erweiterung der bestehenden Umspannanlage einschließlich der Freileitungs- und Einführungsmasten - um den steigenden Anforderungen an eine sichere, leistungsfähige und zukunftsfähige Stromversorgung gerecht zu werden - sowie optionaler Energieanlagen (Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersysteme), die perspektivisch einen Beitrag zur Versorgungssicherheit sowie zur netztechnischen Stabilität am Standort leisten sollen.
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