27. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kolitzheim
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 52 Tage –durchführende Organisation
KolitzheimAnlass der 27. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Absicht der Gemeinde Kolitzheim, die bisher auf drei Standorte im Gemeindegebiet verteilte Grundschule im Rahmen eines Schulneubaus im Gemeindeteil Herlheim zusammenzulegen. Durch die Ausweisung der Gemeinbedarfsfläche trägt die Gemeinde Kolitzheim dazu bei, im Gemeindegebiet die Versorgung der Bevölkerung mit einer Bildungseinrichtung für Kinder, die den aktuellen fachlichen und pädagogischen Anforderungen entspricht, langfristig zu sichern.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Schweickhof Nord“.
Der Aufstellungsbeschluss für die 27. Änderung des Flächennutzungsplans wurde in der Gemeinderatssitzung am 11.11.2025 gefasst.
Gemeinde Kolitzheim
Projektleitung Grundschulneubau
Frau Schranz
E-Mail: bauamt@kolitzheim.de
Tel. 09385 9710-29
Homepage: www.kolitzheim.de