Änderung des 21. Flächennutzungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage am Brunnen 7 Brackerslohe“
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 67 Tage –durchführende Organisation
Stadt Stein z.Hd. d. 1.BürgermeistersDie Stadt Stein führt die 21. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 70 „Freiflächen-Photovoltaikanlage am Brunnen 7 Brackerslohe“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durch.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Eigenstromversorgung des Tiefbrunnens 7 der Stadtwerke Stein zu schaffen.
Die bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellte Fläche soll künftig als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ dargestellt werden.