Aufstellung Bebauungsplan Nr. 113 "Umspannwerk Schongau West"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 41 Tage –durchführende Organisation
Stadt SchongauDer Geltungsbereich der Aufstellung liegt nördlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 77 „Ehemaliges Umspannwerk“ zwischen dem Gewerbegebiet Stockackerfeld im Westen und der Kleingartenanlage Schongau West im Osten und erstreckt sich auf die Flurnummern 1597/4, 1600/2 und 1600/3 so-wie eine Teilfläche von 1588 der Gemarkung Schongau.
Die Planzeichnung des Planungsbüros OPLA aus Augsburg in der Fassung vom 20.10.2026 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Änderung des Bebauungsplans wird im zweistufigen Verfahren nach BauGB durchgeführt. Nach Art der baulichen Nutzung soll die Ausweisung als sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Versorgungsanlagen“ bzw. "Freiflächenphotovoltaik" festgesetzt werden.
Gleichzeitig wird die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchgeführt.
Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Lagerhalle sowie zugehöriger Lager- und Betriebsflächen zur Erweiterung der bestehenden Umspannanlage einschließlich der Freileitungs- und Einführungsmasten - um den steigenden Anforderungen an eine sichere, leistungsfähige und zukunftsfähige Stromversorgung gerecht zu werden - sowie optionaler Energieanlagen (Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersysteme), die perspektivisch einen Beitrag zur Versorgungssicherheit sowie zur netztechnischen Stabilität am Standort leisten sollen.
Um diese Ziele zu verwirklichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Stadt Schongau
Stadtbauamt
Zimmer 20
Münzstraße 1 - 3, 86956 Schongau
E-Mail: stadtbauamt@schongau.de
Tel.: 08861/214-0
Homepage: www.schongau.de