10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stulln
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 39 Tage –durchführende Organisation
Verwaltungsgemeinschaft SchwarzenfeldDer Gemeinderat Stulln hat in der Sitzung vom 10.12.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die erforderliche 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stulln im Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Wiesenweg III“ beschlossen. Der Vorentwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des qualifizierten Bebauungsplans „Wiesenweg III“ in Stulln in der Fassung vom 03.03.2026 wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 03.03.2026 gebilligt.
Ziele und Zweck der Planung:
Der Geltungsbereich des geplanten Baugebiets „Wiesenweg III“ wird zurzeit im Wesentlichen als Acker genutzt und ist im wirksamen Flächennutzungsplan als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Für die Fläche wird eine Nutzung als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO (WA) festgesetzt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans weichen somit wesentlich von der Darstellung des Flächennutzungsplanes ab. Deshalb wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des ca. 12.705 m² großen Plangebiets umfasst eine Teilfläche der Flurnummer 986 und die Flurnummer 986/1, jeweils Gemarkung Stulln und schließt im Süden an den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wiesenweg II“ an.
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