FP 1995-210, Änderung, frühzeitige Beteiligung
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 41 Tage –durchführende Organisation
Stadt Augsburg Kämmerei- und SteueramtDas Universitätsklinikum Augsburg (UKA) ist ein zentrales Element der medizinischen Versorgung für die Stadt Augsburg und die Region Schwaben. Als einziges Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe in Bayerisch-Schwaben bietet es umfassende medizinische Behandlungsmöglichkeiten. Das UKA umfasst über 24 Kliniken und 6 Institute, die alle Bereiche der medizinischen Versorgung abdecken. Das Einzugsgebiet erstreckt sich nahezu über die gesamte Region Schwaben mit einer Bevölkerung von ca. 2.000.000 Menschen. Jährlich werden ca. 250.000 Patienten versorgt, und die Notaufnahme ist mit gut 80.000 Patienten die zweitgrößte in Deutschland.
Das Hauptgebäude des UKA wurde im Jahr 1982 in Betrieb genommen und ist medizintechnisch auf dem neuesten Stand. Der bauliche Zustand entspricht hingegen nicht mehr den heutigen bau- und anlagentechnischen sowie betriebsorganisatorischen Anforderungen an moderne Klinikgebäude. In der Vergangenheit wurde neben einem vollständigen Neubau auch eine grundlegende Sanierung geprüft. Eine Sanierung während des laufenden Betriebs würde jedoch erhebliche negative Auswirkungen auf den Klinikbetrieb haben. Vor diesem Hintergrund wurde durch den Ministerrat des Freistaats Bayern am 14.03.2023 die Entscheidung getroffen, das Hauptgebäude des UKA durch den Neubau eines modernen Klinikgebäudes zu ersetzen. Der Neubau ermöglicht die Umsetzung eines zukunftsweisenden, umfassenden Medizinstrategiekonzepts mit der Stärkung der universitären Spitzenmedizin, der nachhaltigen Verbesserung der Gesundheitsversorgung für die Region sowie der engen Verzahnung von Forschung, Lehre und klinischer Praxis. Die konkrete Gestaltung und Umsetzung des neuen UKA in einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität ist Gegenstand der verbindlichen Bauleitplanung und der darauffolgenden, weiteren Planung, in der unter Berücksichtigung betriebsorganisatorischer, stadtplanerischer, kostentechnischer und zeitlicher Aspekte die optimale Lösung für den Neubau herausgearbeitet werden soll. Aufgrund des „Vollverschleißes“ des bestehenden Hauptgebäudes ist eine sehr hohe Dringlichkeit für den Neubau gegeben.
Wegen der bestehenden Synergieeffekte zu den angrenzenden Nutzungen (Bezirkskrankenhaus, UniMed-Campus) soll der Neubau auf dem bestehenden UKA-Areal realisiert werden. Um den geeigneten Standort auf dem UKA-Areal prognostisch zu ermitteln, wurde deshalb unter Beteiligung fachlicher und gutachterlicher Expertise ein Konzept für eine vergleichende Standortbewertung erarbeitet. In der Summe aller geprüften Aspekte hat sich ein Bereich westlich des Bestandsgebäudes in der prognostischen Einschätzung als geeigneter Standort für den Klinikneubau herausgestellt. Diese Standortwahl besitzt jedoch keine absolute Bindungswirkung für das ergebnisoffene Bauleitplanverfahren, sondern muss durch den Planungsprozess und die Abwägung aller relevanten Belange bestätigt werden.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Klinikneubau mit der erforderlichen Frei- und Grünflächengestaltung sowie den hierfür erforderlichen Erschließungsstrukturen ist neben der Aufstellung des Bebauungsplans (BP) Nr. 306 „Universitätsklinikum Augsburg“ auch die FP-Änderung 1995-210 im Parallelverfahren erforderlich. Im Rahmen der FP-Änderung wird das planerische Gesamtkonzept des ganzen Klinik- und Universitätsareals dargestellt. In diesem Zuge sollen nicht nur die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den UKA-Neubau geschaffen werden, sondern auch das unmittelbare Umfeld (UniMed-Campus, Bezirkskrankenhaus, klinikaffines Wohnen südlich der Stenglinstraße) an die aktuellen planungsrechtlich zulässigen Nutzungen angepasst werden, ohne dass hier wesentliche inhaltliche Änderungen vorgenommen werden. Der Änderungsbereich gliedert sich insgesamt in drei Bauflächen, die als Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Universitätsklinikum“ dargestellt werden. Zudem wird der Bereich des Bezirkskrankenhauses als Sondergebiet „Klinik“ ausgewiesen. Die Bauflächen werden im Sinne des Gesamtkonzeptes durch Grünzüge gegliedert, die der Grünvernetzung, dem Luftaustausch und der Durchwegung dienen und entsprechend von Bebauung freizuhalten sind.
Zusammenfassend sollen durch die Bauleitplanung folgende wesentliche Planungsziele umgesetzt werden:
- Die medizinische Versorgungssicherheit für die Stadt Augsburg und die Region Schwaben soll nachhaltig gewährleistet werden.
- Die Umsetzung des Klinikneubaus muss daher mit sehr hoher Dringlichkeit in einem engen Zeitrahmen erfolgen.
- Zentrale betriebsorganisatorische Abläufe zur Aufrechterhaltung des Klinikbetriebs während der langjährigen Bauphase sind zu berücksichtigen.
- Während der Planungs- und Bauzeit soll die Belastung für Patientinnen/Patienten und Beschäftigte möglichst weit reduziert werden.
- Der Prozess des Klinikneubaus soll mit hoher Wirtschaftlichkeit erfolgen.
- Die Auswirkungen des Neubaus auf die Umgebung sollen möglichst geringgehalten werden.
- Eine ansprechende Neuordnung des UKA-Areals ist unter Berücksichtigung grünordnerischer und klimaökologischer Vorgaben in einer maßvollen Dichte sicherzustellen.
- Die prägenden und wertvollen Grünstrukturen auf dem UKA-Areal sollen erhalten und wo erforderlich kompensiert werden.
- Bestehende Gebäude und Nutzungen sind, wo möglich, zu erhalten sowie Erweiterungsmöglichkeiten sind vorzusehen.
Stadt Augsburg, Stadtplanungsamt
Matthias Schäferling
Telefon 0821 324-6517
Leitfaden Klimaschutz und Stadtplanung Augsburg (2024)
Leitfaden zur Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung in der städtebaulichen Planung
Datenschutzrechtliche Informationspflichten
Datenschutzrechtliche Informationspflichten nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)