Bebauungsplan 897, Aufstellung, frühzeitige Beteiligung
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 32 Tage –durchführende Organisation
Stadt Augsburg Kämmerei- und SteueramtDie Stadt Augsburg befindet sich in einer Phase dynamischen Wachstums und verzeichnet eine ungebrochen hohe Nachfrage nach Wohnraum. Innerhalb des Plangebiets des BP Nr. 897 kam es daher in der Vergangenheit vermehrt zu Bauvoranfragen mit dem Zweck der Nachverdichtung, wobei es insbesondere um die Bebauung in zweiter Reihe auf den für das Plangebiet typischen tiefen Grundstücken ging. Zur Steuerung der baulichen Entwicklung und zum Erhalt der identitätsstiftenden und klimatisch wertvollen zentralen Grünflächen sowie zur Wahrung der Wohn- und Aufenthaltsqualität ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der BP Nr. 897 soll in Zukunft klare Vorgaben für die Entwicklung des Gebiets definieren.
Charlotte Pietschmann
Telefon 0821 324-6591