09775_135_EBP_M_62.4_1_Wohnen am Illerpark_1. Änderung
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
Noch 2 Tage –durchführende Organisation
Stadt Neu-UlmDer Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans M 62.4/1 „Wohnen am Illerpark – 1. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planentwurf mit Stand vom 25.02.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. In der Zeit vom 31.03.2025 bis 29.04.2025 wurde der Bebauungsplanentwurf veröffentlicht.
Im Nachgang wurde der Entwurf geändert, sodass die erneute Veröffentlichung nach § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt wird.
Ziele und Zwecke der Planung
Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 4,5 Hektar auf und liegt innerhalb des seit 2020 rechtsverbindlichen Bebauungsplans M 62.4 "Wohnen am Illerpark". Das Neubauquartier „Wohnen am Illerpark“ ist bereits erschlossen. Die Grundstücksvermarktung für den ersten Bauabschnitt startete 2023. Aufgrund der vorliegenden Konzeptentwürfe soll der rechtsverbindliche Bebauungsplan nachjustiert werden, um eine bedarfsgerechte und zeitnahe Bebauung des Quartiers zu gewährleisten. Hierzu wird in fünf Baufeldern die städtebauliche Dichte maßvoll angepasst. Dies betrifft im Wesentlichen die Änderung der Bauweise (Geschosswohnungsbau statt Einfamilienhausbau) und in den drei südlichen Baufeldern die Erhöhung der Geschossigkeit um maximal eine Etage.
Für die nicht geänderten Festsetzungen behält der rechtsverbindliche Bebauungsplan weiterhin seine Gültigkeit.
Der einfache Bebauungsplan M 62.4/1 „Wohnen am Illerpark – 1. Änderung“ wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Planänderung
Aufgrund der Ergebnisse des Realisierungswettbewerbs für das Baufeld WA21 werden dort die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 auf 0,5 und die Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 auf 1,5 erhöht. Durch diese Änderung kann das geplante Studierendenwohnheim mit drei Geschossen verwirklicht werden.
Stellungnahmen können innerhalb der Veröffentlichungsfrist nur in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen (rot markiert) und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden.
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Öffentliche Bekanntmachung
Einfacher Bebauungsplan M 62.4/1 „Wohnen am Illerpark – 1. Änderung“ in Neu-Ulm / Ludwigsfeld
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
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