BP_M92.3/1_Wiley-Mitte_IT-Campus_1.Teilaenderung

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 19 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Neu-Ulm

Der Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 24.07.2025 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes M 92.3/1 „Wiley-Mitte, IT-Campus, 1. Teiländerung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planentwurf mit Stand vom 16.06.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziele und Zwecke der Planung

Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 9979 m² auf und befindet sich im Neu-Ulmer Stadtteil Ludwigsfeld zwischen Memminger Straße im Westen und Wileystraße im Osten. Nördlich grenzt die im bestehenden Bebauungsplan M 92.3 „Wiley-Mitte, IT-Campus“ festgesetzte Gewerbefläche „GE 1“ an. Südlich liegt der für Gastronomie und Veranstaltungen genutzte „Wiley-Club“.

Die Planungsziele des Bebauungsplanes M 92.3 „Wiley-Mitte, IT-Campus“ (in Kraft getreten mit Bekanntmachung vom 24.02.2023) zur Entwicklung eines Standorts für Unternehmen aus dem Bereich Informations- und Kommunikationstechnik haben weiterhin Bestand.

Im Bereich der im Bebauungsplan M 92.3 festgesetzten Gewerbefläche „GE 2“ hat sich bei der Gebäudeplanung gezeigt, dass eine moderate Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung zu einer besseren Nutzbarkeit der Gewerbegrundstücke beiträgt.

Mit dem Änderungsbebauungsplan M 92.3/1 sollen daher angepasste Festsetzungen zur Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), Zahl der Vollgeschosse und Höhe baulicher Anlagen getroffen werden. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes M 92.3 bleiben unberührt.

Die moderate Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung dient der planungsrechtlichen Sicherung einer bedarfsgerechten, urbanen Gewerbebebauung.

Der Bebauungsplan erfüllt die Kriterien nach § 13a Abs. 1 BauGB und wird daher als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 sowie ohne frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

Rathaus Stadt Neu-Ulm

Augsburger Straße 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock

E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr

Dienstag: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Mittwoch: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Donnerstag: 8:00–12:30 Uhr und 13:30–18:00 Uhr

Freitag: 8:00–12:30 Uhr (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Der Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 24.07.2025 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes M 92.3/1 „Wiley-Mitte, IT-Campus, 1. Teiländerung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planentwurf mit Stand vom 16.06.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziele und Zwecke der Planung

Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 9979 m² auf und befindet sich im Neu-Ulmer Stadtteil Ludwigsfeld zwischen Memminger Straße im Westen und Wileystraße im Osten. Nördlich grenzt die im bestehenden Bebauungsplan M 92.3 „Wiley-Mitte, IT-Campus“ festgesetzte Gewerbefläche „GE 1“ an. Südlich liegt der für Gastronomie und Veranstaltungen genutzte „Wiley-Club“.

Die Planungsziele des Bebauungsplanes M 92.3 „Wiley-Mitte, IT-Campus“ (in Kraft getreten mit Bekanntmachung vom 24.02.2023) zur Entwicklung eines Standorts für Unternehmen aus dem Bereich Informations- und Kommunikationstechnik haben weiterhin Bestand.

Im Bereich der im Bebauungsplan M 92.3 festgesetzten Gewerbefläche „GE 2“ hat sich bei der Gebäudeplanung gezeigt, dass eine moderate Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung zu einer besseren Nutzbarkeit der Gewerbegrundstücke beiträgt.

Mit dem Änderungsbebauungsplan M 92.3/1 sollen daher angepasste Festsetzungen zur Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), Zahl der Vollgeschosse und Höhe baulicher Anlagen getroffen werden. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes M 92.3 bleiben unberührt.

Die moderate Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung dient der planungsrechtlichen Sicherung einer bedarfsgerechten, urbanen Gewerbebebauung.

Der Bebauungsplan erfüllt die Kriterien nach § 13a Abs. 1 BauGB und wird daher als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 sowie ohne frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

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